Verehrter Gast,
diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem
Gast und dem Beherbergungsbetrieb. Bitte schenken Sie ihnen Aufmerksamkeit,
denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen und Konditionen an.
Beherbergungsvertrag - Rechte
und Pflichten -
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt
oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Eine einseitige Kündigung ist folglich nicht möglich
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarungen (Zimmer plus Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sollte eine anderweitige Vergabe des Zimmers nicht möglich gewesen sein, hat der Gast für den Ausfall aufzukommen (siehe Ziffer 4).
Umbuchungen und Stornierungen
Ändert sich die Personen- und/oder Zimmerzahl oder das Reisedatum so teilen
Sie dies bitte rechtzeitig mit.
Bei nicht rechtzeitig erfolgten Stornierungen entstehen Kosten wie folgt: (jeweils in Prozent des Buchungswertes)
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%, mindest. 15 Euro
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %,
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 %,
danach 80 %
Der Gerichtsstand ist Ettenheim.